1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen durch „Familiengschichten“ von Sabine Kneidinger (kurz Familiengeschichten). Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Familiengeschichten oder Dritten abzugeben sind, die Textform. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Familiengeschichten ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Familiengeschichten den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSGEGENSTAND
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.). Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Familiengeschichten vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen. Gegenstand der Beauftragung von Familiengeschichten durch einen Kunden kann eine Fotoreportage, ein Fotoshooting oder ein Fotoworkshop sein.
3. MODALITÄTEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG – FOTOPRODUKTION
Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Familiengeschichten zu äußern.Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Für den Fall, dass Familiengeschichten einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Familiengeschichten berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Familiengeschichten und dem Dritten zustande. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Familiengeschichten ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
4. ÜBERLASSUNG VON LICHTBILDERN ZUR ANSICHT – REKLAMATIONSFRIST
Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Familiengeschichten. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Erst wenn der Kunde sich für bestimmte Bilder entschieden hat und diese auch bezahlt hat, hat er ein Nutzungsrecht erworben. Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Familiengeschichten erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Familiengeschichten. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Familiengeschichten zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
5. ÜBERGABE VON DOKUMENTEN
Familiengeschichten behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor. Familiengeschichten ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Familiengeschichten vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Familiengeschichten, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6. STORNIERUNG VON DURCH DEN KUNDEN VERBINDLICH GEBUCHTEN TERMINEN
Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Familiengeschichten erhalten hat, hält sich Familiengeschichten diesen Termin für den Kunden frei. Familiengeschichten kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Familiengeschichten. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Familiengeschichten einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Die Stornierung des Auftrages ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig und in Rechnung gestellt. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet. Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebührund Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.
7. ABSAGE DURCH FAMILIENGESCHICHTEN – ÄNDERUNGEN IM FOTOSHOOTING – ABLAUF
Kann Familiengeschichten aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Familiengeschichten wird sich bemühen, einen Ersatztermin zu suchen. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Familiengeschichten zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Familiengeschichten.
8. FOTOAUFNAHMEN BEI VERANSTALTUNGEN
Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weisen Familiengeschichten darauf hin, dass der Kunde (Familien, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen. Der Kunde (Veranstalter) hat Familiengeschichten darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. Unterlässt der Kunde die vorgeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste und/ oder Familiengeschichten gegenüber, stellt der Kunde damit Familiengeschichten von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Kerstin Fuchsjäger zur Verfügung gestellt werden. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Familiengeschichten, hat der Kunde dennoch sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen. Während des Fotoshootings (Paar-Fotoshootings/ Hochzeits- Fotoshootings) etc. ist es allen anderen Personen – außer Familiengeschichten untersagt, zu fotografieren, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart.
9. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR FOTOSHOOTINGS VON/MIT KERSTIN FUCHSJÄGER
Als Kunde von Familiengeschichten bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten: Sie sollten spätestens 5 Min. vor dem vereinbarten Termin an der vereinbarten Location erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Familiengeschichten, davon im Einzelfall abzuweichen. Familiengesschichten übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern. Für Tier-Fotoshootings mit Familiengeschichten beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss. Für einen solchen Fall berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von € 50 (inkl. 20% MwSt). Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Fotoshooting durchzuführen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können. Der Kunde ist für sein Tier vor und während und nach dem Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Der Kunde muss daher auch an vorher bekannt gegebenen Ersatztermin Zeit für das Fotoshooting einplanen. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haften Familiengeschichten – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich Familiengeschichten zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. Fotoaufnahmen, gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Familiengeschichten übernimmt hierfür keine Haftung.
10. BEARBEITUNG DER ANGEFERTIGTEN BILDER
Alle verwertbaren Bilder der Reportage / des Fotoshoootings werden professionell aufbereitet. Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Familiengeschichten entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Familiengeschichten etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
11. GUTSCHEINE
Der Kunde kann bei Familiengeschichten Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Familiengeschichten. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein gemeinsam mit der zugehörigen Rechnung vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 2 Jahre zeitlich nach Ausgabe (Ausstellungsdatum) begrenzt.
12. NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT
Familiengeschichten steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. Familiengeschichten räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Familiengeschichten erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Familiengeschichten zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden. Bei Familiengeschichten verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. Auf Anfrage durch Familiengeschichten ist der Kunde verpflichtet, Familiengeschichten Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Familiengeschichten wie folgt als Urheber benennen: © Familiengeschichten – Name der Fotografin | www.familiengeschichten.photo. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig. Familiengeschichten ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Familiengeschichten. Bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte, des Rechtes auf Namensnennung sowie unerlaubter Weiterbearbeitung steht dem Fotografen Schadenersatz in Höhe des dreifachen vereinbarten Nutzungsentgeltes zu.
13. MITWIRKUNGSPFLICHT – FRISTEN UND HÖHERE GEWALT
Für Familiengeschichten vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Familiengeschichten bemüht sich, die Bilder von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Familiengeschichten setzt voraus, dass Familiengeschichten sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Familiengeschichten nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
14. VERGÜTUNGSMODALITÄTEN – NUTZUNGSGEBÜHREN
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Familiengeschichten genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht des RSV der Berufsfotografen Österreich. Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten hierfür werden je nach Auftrag bekannt gegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Familiengeschichten ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. Soweit der Kunde Leistungen von Familiengeschichten in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Ümständen angemessene Vergütung von Familiengeschichten gewährt.
15. RECHNUNGSSTELLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Familiengeschichten ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Familiengeschichten berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung durch Familiengeschichten erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. Gesamtleistung. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Familiengeschichten sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Familiengeschichten, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes zu beanspruchen.
16. ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES
Familiengeschichten ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Familiengeschichten für die Leistungen bleibt unberührt.
17. VERTRAULICHKEIT
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
18. HAFTUNG VON FAMILIENGESCHICHTEN UND VERJÄHRUNG
Familiengeschichten haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung von Familiengeschichten auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Familiengeschichten und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Familiengeschichten. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmängel begründet. Familiengeschichten haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. Familiengeschichten haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Familiengeschichten erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden. Wird Familiengeschichten von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Familiengeschichten von der Haftung frei und erstattet Familiengeschichten sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Familiengeschichten bleibt hiervon unberührt. Für Schäden an Familiengeschichten durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Familiengeschichten auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Familiengeschichten nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Familiengeschichten haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Familiengeschichten liegen. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Familiengeschichten verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Familiengeschichten verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Familiengeschichten sowie Dritten, die durch Familiengeschichten eingeschaltet wurden.
20. AUFBEWAHRUNG DER NEGATIVE UND HAFTUNG FÜR BILDERQUALITÄT
Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Familiengeschichten nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet. Bei selbstständiger Bestellung durch den Kunden über Drittanbieter haftet Familiengeschichten nicht für jegliche Produktionsmängel seitens des Herstellers.
21. SCHADENSERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE
Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt (RSV Berufsfotografen) an Familiengeschichten zu zahlen. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Familiengeschichten) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
22. SALVATORISCHE KLAUSEL, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Familiengeschichten nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Erfüllungsort ist Linz, Österreich. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne der WKO sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Linz, Österreich.
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